AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingung
Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Lieferbedingungen und Leistungen, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen im Übrigen nicht.2. Angebot und Vertragsschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Auf Bestellungen hin kommen alle Verträge mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbetätigung, spätestens mit Übergabe der Ware, zustande. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung und unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen stets unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.3. Lieferzeit und Lieferung
3.1 Die Lieferungen erfolgen ab Lager. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem wir die Ware an einen Spediteur oder Frachtführer übergeben, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers.
3.2 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
3.3 Wird die von uns geschuldete Lieferung durch unvorhersehbare und von uns verschuldete Umstände verzögert (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen jeweils auch bei unseren Vorlieferanten sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche - soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen.
3.4 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
3.5 Der Liefertermin bezeichnet den Abgang vom Lager.
3.6 Sollte dem Kunden aufgrund eines von uns verschuldeten Verzuges ein Schaden erwachsen, so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Das Recht zur Geltendmachung setzt voraus, dass wir eine vom Kunden schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist nicht eingehalten haben. Die Höhe der Verzugsentschädigung beträgt für jede Woche des Verzugs maximal 0,5% insgesamt aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung , der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit.4. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
4.1 Gewährleistungsansprüche setzten voraus, dass die Untersuchungs - und Rügeobliegenheiten der 377, 378 HGB beachtet wurden.
4.2 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Verkaufsache vorliegt, sind wir nach unsrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir nicht verpflichtet, Aufwendung zu tragen, die dadurch ents tehen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als Erfüllungsort verbracht wurde.
4.3 Werden Änderungen am Produkt vorgenommen oder Teile ausgewechselt, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
4.4 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtung erfüllt hat. § 320 Abs. 2 BGB gilt entsprechend.
4.5 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
4.6 Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
4.7 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehend Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
4.8 Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht (ausgenommen, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit eines Erfüllungs- oder Verrichtungs gehilfen verursacht wurde, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht). Sie gilt ferner nicht, wenn der Kunde wegen eines Fehlers einer zu gesicherten Eigenschatz Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß den 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Im Übrigen ist die Ersatzpflic ht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.5. Gesamthaftung
5.1 Soweit gemäß Ziffer 4 unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluß, Verletzung von Nebenpflichten , insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß der § 823 BGB.
5.2 Die Regelung gemäß Ziffer 5.1 gilt nicht für Ansprüche gemäß den 1,4 Produkthaftungsgesetz.Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
5.3 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.6. Preise und Zahlungen
6.1 Maßgebend sind die von uns genannten Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die Preise ab Lager ausschließlich Verpackung und Transportversicherung.
6.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können. Die Entgegennahme von Wechseln oder Schecks übernehmen wir in Bezug auf Protesterhebung und rechtzeitige Vorlage keinerlei Verpflichtung. Sämtliche bei dem Einzug von Wechseln oder Schecks entstehenden Spesen oder sonstigen Kosten gehen zu Lasten der Kunden.
6.3 Wir sind berechtigt, anderslautender Bestimmungen des Kunden zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung a nzurechnen.
6.4 Kommst ein Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nich t nach oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Kunden vor, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir bereits Wechsel oder Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Erfüllung unserer Verpflichtung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird unser Verlangen binnen einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden entfällt die Setzung einer Nachfrist.
6.5 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 5% zu fordern.
6.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnisberuht.7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Sämtliche gelieferten Sachen bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher - auch noch nicht anerkannter Überschußforderungen aus Kontokorrent), die uns aus den Kunden jeweils zustehen, unser alleiniges Eigentum.
7.2 Verarbeitung, Umbau und Vermischung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Sache zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Sachen, an denen uns (Mit-) Eigentum zusteht, werden im folgenden als „Vorbehaltsware“ bezeichnet.
7.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, so lange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht im Verzug ist. Die Ermächtigung zur weiteren Veräußerung wird ausgeschlossen für den Fall, daß im Verhältnis zwischen dem Vorbehaltskäufer und seinem Kunden ein Abtretungsverbot besteht. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstanden Forderung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) trifft der Kunde bereits jetzt sicherungshalber ab. Steht uns nur Miteigentum an der Vorbeha ltsware zu, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Teil der Forderung , der dem Anteil unserer Miteigentums (auf der Basis des Rechnungswertes) entspicht.
7.4 Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Für diesen Fall eines berechtigten Widerrufs hat uns der Kunde den/die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und dem/den Schuldner(n) die Ab tretung unverzüglich anzuzeigen. Der an uns abgetretene Forderungsteil hat den Vorrang. Dies gilt insbesondere für den Fa ll, dass der Dritte der unserem Kunden erwachsenen Forderungen Gewährleistungsansprüche entgegenhält. Minderungen und Aufrechnungen mit Schadenersatzansprüchen sind zuerst auf den uns nicht abgetretenen Forderungsanteil zu verrechnen. Soweit der Käufer eine bevorrechtigte Teilabtretung auch zugunsten anderer Warenkreditgeber vereinbart hat, gilt diese Ziffer mit der Maßgabe, dass der Käufer die uns abgetretene Teilforderung zugleich mit jenen bevorrechtigten Teilforderungen einziehen darf.
7.5 Bei Zugriffen Dritter wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
7.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbeha ltsware auch ohne Nachfris tsetzung auf Kosten des Kunden einstweilen heraus zu verlangen durch Herausgabe oder Rücksendung an uns oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu fordern. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet kein Rücktritt vom Vertrag. Die vorstehende Regelung findet auch Anwendung im Falle einer wesentlichen Vermögensverschlechterung beim Kunden.
7.7 Die vorgenannten Sicherheiten geben wir auf Verlangen des Kunden nach Wahl frei, soweit ihr Wert unsere Forderung um mehr als 20% übersteigt.
7.8 Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware gegen Gefahren aller Art auf Kosen des Kunden zu versichern, sofern er nicht nach einer entsprechenden Aufforderung durch uns den Abschluß einer solchen Versicherung nachweist. Ansprüche aus dieser Versicherung werden in Höhe der uns zustehenden Forderungen mit Abschluß des jeweiligen Vertrages im voraus an uns abgetreten. Wir sind berechtigt, die Abtretung dem Versicherer anzuzeigen.8. Schutz- und Urheberrechte
8.1 Der Kunde wird uns unverzüglich schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind allein berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Kunden grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produkts verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, daß das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurückzunehmen und den Kaufpreis ab züglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeiten erstatten.
8.2 Umgekehrt wird der Kunde uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistel len, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Kunden befolgt haben oder der Kunde das Produkt ändert oder in ein System integriert. Im übrigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziffer 4 entsprechend.
8.3 Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Kunden im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Kunde darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei der Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen ohne Übernahme von Kosten oder Haftung von uns lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.9. Technische Änderungen
9.1 Wir sind berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden, geänderte und angepaßte Vertrags produkte zu liefern, so weit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt und dies für den Kunden noch zumutbar ist.
9.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten,Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell -, Konstruktions - und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können, soweit für den Kunden noch zumutbar ist.10. Export- und Importgenehmigungen
10.1 Von uns gelieferte Produkte und technisches Know -how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertagsprodukten einzeln oder in systemintegrierter Form ist für Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muß sich über diese Vorschriften selbständig informieren. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der je weiligen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er das Produkt exportiert.
10.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dri tte, mit und ohne der Kenntnis von ComMehr, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungssbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber uns.11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, alte Bindungen
11.1 Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG) sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
11.2 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist Berlin
11.3 Alle früheren Verkaufs- und Lieferbedingungen sind hiermit aufgehoben.12. Gerichtsstand
12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertagsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Berlin. Wir haben jedoch das Recht, den Kunden seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
12.2 Auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin, Bundesrepublik Deutschland (Artikel 17 des europäischen Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil - und Handelssachen = EuGVÜ). Wir behalten uns das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVÜ zuständig ist.commehr GmbH
friedrich-karl-str. 18
12103 Berlin